Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin

Stand:
Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Mit der Allgemeinverfügung will die BaFin den Missstand beseitigen, dass Geldinstitute zum Nachteil der Verbraucher:innen einseitig in das Vertragsgefüge eingegriffen haben und zudem Zinsanpassungen falsch berechnet haben.

Off

Geldinstitute berechnen die Verbraucher:innen zustehenden Zinsen zum Nachteil der Verbraucher:innen falsch. Sie legen ihrer Berechnung nicht die einschlägige BGH-Rechtsprechung zugrunde. Dadurch entsteht betroffenen Verbraucher:innen ein Schaden in Höher mehrerer Tausend Euro.

Geldinstitute stellen ihr rechtswidriges Verhalten nicht auf eigene Initiative hin ab. Verbraucher:innen, die über ihre Rechte nicht von Dritten informiert werden, erhalten weder eine korrigierte Abrechnung ihres Sparvertrags noch die ihnen zustehende Zinsnachzahlung.

Wir begrüßen das Vorgehen der BaFin nachdrücklich! Die Maßnahme ist erforderlich, überfällig und verhältnismäßig. Dennoch wird sie in ihrer derzeitigen Form den Missstand nicht beseitigen, da sie unvollständig ist. Das kritisierte Verhalten der Institute betrifft nicht nur Inhaber von „Prämiensparverträgen“, sondern auch Inhaber einer Reihe weiterer Sparverträge, wie „Bonus- oder Vorsorgesparpläne“ der genossenschaftlich organisierten Banken sowie Riester-Sparverträge.

Am 21. Juni 2021 erließ die BaFin, gegen den Widerstand der Finanzinstitute, die  Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen. Sie hat damit die Institute verpflichtet, alle betroffenen Kund:innen zu informieren. Gegen diese Allgemeinverfügung haben sich die Institute rechtlich gewehrt, sodass nun das zuständige Verwaltungsgericht entscheiden muss, ob die Allgemeinverfügung rechtens war. Der Ausgang des Verfahrens ist (Stand Januar 2024) weiter offen. Dies kann sich noch längere Zeit hinziehen.

Link zu Download der Stellungnahme hier.

Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
GB

Verbraucherzentrale legt Geschäftsbericht vor

Nachfrage ungebrochen hoch. Neuer Verwaltungsrat gewählt.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Ab Mai: Flugtickets teurer

Die Bundesregierung erhöht die Flugverkehrssteuer zum 1. Mai 2024 um rund ein Fünftel. Die Folge sind höhere Preise bei Flugtickets.
Schmuckbild

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.